Einige Bemerkungen zur Vorgeschichte des Bürgerbegehrens:
- Am 15.12.2005 hatte der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt Vorschläge zum Erhalt des kommunalen Vermögens zumachen. Dem widerspricht der plötzliche Verkauf von 37 % TWD Anteilen im September 2007.
- Am 28. Juni 2007 hat der Stadtrat keinen Verkauf von Anteilen an den TWD beschlossen. Die sogenannte Umsetzung mit dem Verkauf von 37% TWD - Anteilen ist eine völlig neue Sachlage.
- Noch vor der Beschlussfassung im Stadtrat wurde von Stadträten auf die rechtlichen Unsicherheiten hingewiesen.
- Nach dem Stadtrat wurde die Aufhebung des Stadtratbeschlusses bei der Rechtsaufsicht beantragt und begründet.
Der Verlust der Mehrheit der Anteile an unseren Technischen Werken schränkt dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Stadt ein und hat erhebliche Nachteile für die Bürger. Die einmaligen Einnahmen aus dem Verkauf können den Haushalt nicht dauerhaft sanieren.
Aus der Vergangenheit wissen wir, dass die Neugestaltung der Eilenburger Straße des Schlosses mit dem Barockgarten nur mit Unterstützung der TWD möglich war.
Wir halten es für prinzipiell falsch, wenn der Stadtrat hinter verschlossenen Türen über das Eigentum der Bürger entscheidet. Das ist auch ein Verstoß gegen die Sächs.GemO. Mit einem erfolgreichen Bürgerbegehren wird erreicht, dass die Bürger zunächst unterrichtet werden. Danach können sie selbst entscheiden, was für sie richtig ist und ihren Interessen entspricht.
Das Bürgerbegehren ist für die Bürger die Möglichkeit ihre Mitspracherechte in wichtigen und bedeutenden Angelegenheiten der Stadt wahrzunehmen. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Bürger durch einen Bürgerentscheid einen Beschluss des Stadtrates aufheben können. Die Voraussetzung dafür ist das jetzt stattfindende Bürgerbegehren.
Jetzt haben die Bürger das Wort!
Mit freundlichen Grüßen,
Annelise Podsadny
Jörg Bornack
Wolfgang Herder
Delitzsch, den 14.11.2007